Am Abend des Samstag 23.04.2022 wurde die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand auf der Straße „Am alten Gericht“ alarmiert. Bereits auf der Anfahrt war eine Rauchsäule sichtbar. Dies führte dazu, dass  für die Feuerwehr Alsdorf Vollalarm ausgelöst wurde.

Die  Einsatzkräfte stellten fest, dass keine Wohnung sondern eine Scheune mit Anbau. Diese stand bei Eintreffen der Feuerwehr weitestgehend in Vollbrand. Der Anbau war bereits eingestürzt. Zugleich bestand eine  erhebliche Gefährdung für benachbarte Wohnhäuser und Scheunen. Teile eines benachbarten Scheunendaches und auf dem Grundstück gelagerte Gegenstände sowie ein neben der Scheune geparkter Sprinter standen ebenfalls in Brand.

Wegen der starken Rauchentwickelung wurden Anwohner und Schaulustige gebeten sich in Ihre Häuser zu begeben und Türen und Fenster zu schließen. Ebenfalls wurde über die Warnapp NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe  die selbe Aufforderung verbreitet, dies geschah vor allem zur Verhinderung von Brandgeruch in den Wohnungen. Ein anderes Motiv war, dass die Bevölkerung informiert werden sollte um weiteren Notrufen vorgebeugt werden.

Aufgrund des Einsturzes und des Vollbrandes wäre eine Brandbekämpfung von innen wie sie üblicherweise bevorzugt wird nicht mehr möglich. Sie wäre für die Feuerwehrleute zu gefährlich gewesen. Eine weitere Gefahr bestand durch Gasflaschen.

Es wurden zwei Einsatzabschnitte „Brandbekämpfung“ gebildet. Der erste übernahm eine  Riegelstellung zum Schutz der Benachbarten Gebäude. Im rückwärtigen Bereich wurde hierfür neben mehreren C-Rohren ein Wasserwerfer eingesetzt. Im vorderen Bereich wurde ebenfalls mittels Strahlrohren eine weitere Brandausbreitung verhindert.

Der zweite Einsatzabschnitt „Brandbekämpfung“ übernahm die eigentliche Brandbekämpfung. Hierfür wurde einerseits im rückwärtigen Bereich eine Grenzwand mittels Steckleiterteilen überwunden. Andererseits wurde über das „Wenderohr“ der Drehleiter von oben ein massiver Löschangriff gefahren.

Der Massive Löschangriff über die Drehleiter

Aufgrund der durch die zeitliche Lage des Einsatzes problematischen Dunkelheit und der Problematik, dass unter dem Blechdach noch Glutnester befindlich waren. Das THW rückte mit den Fachgruppen Notversorgung und Räumen an. Die Fachgruppe Notversorgung übernahm die Ausleuchtung der Einsatzstelle. Die Fachgruppe Räumen entfernte das Hallendach mittels eines Teleskopladers.

Nachdem das Hallendach entfernt wurde konnte die Feuerwehr auch die letzten Glutnester löschen.

Ein weiteres Problem bestand darin, dass in der Nähe der Einsatzstelle der Merzbach fließt. Dieses Problem wurde noch dadurch verstärkt, dass durch den Brand ein Öltank beschädigt wurde. Auch bei normalen Bränden sind im Löschwasser möglicherweise gewässergefährdende Stoffe enthalten. Dadurch, dass der Öltank ausgelaufen war, war das Problem in diesem Fall akut.

In der Straße „Am Alten Gericht“ besteht abwassertechnisch ein sog. Trennsystem. Das bedeutet, dass getrennte Leitungs- und Kanalsysteme für die Ableitung von Regenwasser einerseits und Schmutzwasser anderseits bestehen. Im Rahmen eines gesonderten Einsatzabschnittes „Merzbach“ wurde während des laufenden Einsatzes präventiv mittels Dichtkissen und Tauchpumpe das Löschwasser kontrolliert in das Schmutzwassersystem eingeleitet und ein Einfluss in das Regenwassersystem, welches in den Merzbach mündet, verhindert werden.
Weitere Recherchen und Prüfungen ergaben, dass umwelttechnisch keine Gefahr bestand. Die vorsorglichen Schutzmaßnahmen konnten auch hier nach Rücksprache der beteiligten Behörden und Stellen zügig zurückgebaut werden.

Weitere Recherchen und Prüfungen ergaben, dass umwelttechnisch keine Gefahr bestand. Die vorsorglichen Schutzmaßnahmen konnten auch hier nach Rücksprache der beteiligten Behörden und Stellen zügig zurückgebaut werden.

Die betroffene Scheune und angrenzender Anbau sind zerstört. Ebenfalls ein auf dem Grundstück in unmittelbarer Anbaunähe abgeparkter Sprinter brannte vollständig aus. Eine weitergehende Brandausbreitung auf das im vorderen Grundstücksbereich befindliche Wohnhaus sowie die Nachbargrundstücke konnte durch die umfassenden Riegelstellungen weitgehend verhindert werden.

Der Einsatz erforderte einen hohen Koordinierungsbedarf, weshalb der auf der Feuer und Rettungswache Alsdorf stationierte Einsatzleitwagen 2 der Städteregion durch Personal der Feuerwehren Baesweiler und Würselen besetzt und an der Einsatzstelle betrieben wurde. Bei einem ELW 2 handelt es sich um eine Mobile Leitstelle mit Stabsraum (Besprechungsraum für die Einsatzleitung). Ebenfalls wurde der in Würselen stationierte Gerätewagen Atemschutz der Städteregion aufgrund des hohen Bedarfs an Atemschutzgeräten angefordert.

Der Gerätewagen Atemschutz mit der Atemschutzüberwachung

Um die Löschwasserversorgung sicherzustellen wurde zusätzlich ein WLF der Feuerwehr Herzogenrath mit dem Abrollbehälter Wasser (enthält 8.000 Liter Wasser) angefordert, ein Einsatz war jedoch nicht mehr erforderlich.

Die Feuerwehr Alsdorf war mit 60 Einsatzkräften, das THW mit 20 Einsatzkräften und die Polizei mit drei Fahrzeugen im Einsatz. Kreisbrandmeister Thomas Sprank und der erste Beigeordnete der Stadt Alsdorf, Ralf Kahlen machten sich vor Ort ein eigenes Bild der Lage.

Die Feuer und Rettungswache der Stadt Alsdorf wurde zur Sicherstellung des Grundschutzes in der Stadt Alsdorf durch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Würselen besetzt.

Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 200.000 Euro. Die Kriminalpolizei hat die Brandusrachenermittelung aufgenommen. Über die Brandursache berichten wir in circa zwei Wochen

Der Einsatz erfüllt die Kriterien einer „Großeinsatzlage“. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerwehr einer Gemeinde rückwärtige Unterstützung zur Bewältigung eines Einsatzes benötigt. Dies war hier eindeutig der Fall (GW-Atemschutz, ELW 2, THW, Grundschutz durch Fremdkräfte).

Aufgrund der geringen Reichweite der Warnapp NINA ist der Informationswert dieser Warnung eher gering. Dieser sinkt dadurch weiter, dass selbst Feuerwehrleute die App stummgeschaltet oder so eingestellt haben, dass sie erst bei „Extremer Gefahr“ informiert werden.   Ein Grund hierfür ist auch, dass nur für einen gesamten Landkreis gewarnt werden kann.

Wie gehen Sie mit der Warnapp NINA um, wir freuen uns über diesbezügliche Kommentare.

Redaktion: Leo M. Schmelcher

By admin

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert