Am Montagabend, innerhalb von 5 Stunden, hatte die Bundespolizei alle Hände voll zu tun.
Gegen 23:00 Uhr kontrollierte eine Streife in der Vorhalle am Hauptbahnhof Aachen ein stark alkoholisiertes deutsches Paar. Dabei wurde ein Festnahmeersuchen gegen den 38-jährigen Mann der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr festgestellt. Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine 20-tägige Freiheitstrafe absitzen. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft fahndete in Strafsachen wegen Raubes nach ihm. Er wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen verbracht. Seine 39-jährige weibliche Begleitung sah dies zum Anlass, die Beamten zu bedrohen und zu beleidigen. Sie wurde zur Anzeige gebracht und konnte im Anschluss ihre Reise fortsetzen.
Nur wenig später bat ein 42-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina auf der Wache um einen Schlafplatz. Seine Schlafplatzsuche hatte der Mann sich wohl auch anders vorgestellt, als die Beamten ihn festnahmen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen Diebstahls mit Haftbefehl gesucht. Bei seiner Festnahme leistete der stark alkoholisierte Mann erheblichen Widerstand, jedoch konnte er schnell mit Handschellen fixiert und im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert werden. Die Beamten brachten die Widerstandhandlung zur Anzeige.
Eine gemeinsame Streife von Bundes- und Landespolizei (Polizeipräsidium Aachen) hat zudem mehrere Straßenverkehrsdelikte in der Nacht von Montag auf Dienstag zur Anzeige gebracht. Dabei hatte ein 24-jähriger Deutscher sein Fahrzeug schon beim Auffahren auf die Autobahn 4 rücksichtslos und mit stark überhöhter Geschwindigkeit bewegt, was sich bis zum Anhaltevorgang fortsetzte. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt und der Fahrzeugschein eingezogen. Die weiteren Ermittlungen wurden durch die Landespolizei übernommen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
schon komisch das wenn ein deutscher was gemacht hat immer dabei steht der Tatverdächtigte deutsche dann kann man sich ja vorstellen bei den unzähligen Straftaten wo es nicht bei steht welcher Landsmann der tatverdächtigte war um welche landsmänner es sich da handelt
Wir distanzieren uns deutlich von Ihrem Kommentar. Die Herkunft des/ der Tatverdächtigen darf nur genannt werden, wenn die Nennung wichtig zum Verständnis der Tst oder des Kontextes ist!