Anlässlich des 112 Tages oder Tages des Europäischen Notrufes dieser Kommentar.

Die Überlastung, besonders der Rettungsdienste ist in aller Munde. Insbesondere aus dem Gesundheitssystem mehren sich die Forderungen nach einem „Single Point of Contact“ für das Gesundheitssystem. Damit ist gemeint, dass es in Zukunft statt der 112 für den Rettungsdienst und der 116 117 für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst nur noch die 112 geben soll. Dort soll dann durch entsprechendes Personal eine Einschätzung vorgenommen werden ob ein Fall für den Rettungsdienst vorliegt oder der Patient besser durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden kann.

Jedoch wird bei der gesamten Debatte die überwiegend durch reines Gesundheitspersonal getrieben wird vergessen, dass die 112 auch für die Alarmierung der Feuerwehr und spezialisierte Hilfsdienste der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr vorgesehen ist. Ein Beispiel stellt der Entstördienst der Energieversorger dar. Zugleich ist bei Bränden zum Beispiel extrem relevant, dass die Feuerwehr sofort erreicht werden kann. Dies wäre nicht mehr gewärleistet, wenn die 112 zur „Serviecenummer für Gesundheitsangelegenheiten“ umgewidmet würde. Im Falle eines Brandes mit der Gefährdung von menschlichen Leben wäre das fatal!

Zudem ist die 112 laut EU-Richtlinien als Notrufnummer für die gesamte EU vorgeschrieben. Diese ist Europaweit in Leitstellen, entweder der Feuerwehr oder der Polizei aufgeschaltet, eine Veränderung hieran wäre somit auch ein Verstoß gegen EU-Recht.

Eine andere Lösung wäre die bessere Vernetzung der Einheitlichen Leitstelle mit der Zentrale des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Ebenfalls sollte Rechtssicherheit für die Leitstellendisponenten geschaffen werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Niederlande. Auch könnte die verstärkte Nutzung von KTW Typ B (Notfallkrankenwgen) für „Kleinnotfälle“ oder als First Responder die Situation verbessern. Ein anderes Beispiel, welches in Oldenburg gerade erprobt wird ist das des Gemeindenotfallsanitäters. Dieser ist als als Überbrückung für Patienten, die eigentlich keinen RTW benötigen, aber auch nicht mehrere Stunden auf den Hausbesuch des Bereitschaftsarztes warten können. Hier kommt der Gemeindenotfallsanitäter ins Spiel, ausgestattet mit Zusatzweiterbildungen und Sonderkompetenzen sowie Unterstützung urch den Telenotarzt.

Eine dauerhafte Lösung stellt nur die Reduktion des Notrufaufkommens durch die Aufklärung der Bevölkerung dar!

Redaktion: Leo M. Schmelcher

 

 

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