DLRG-Strömungsretter bei einer Katastrophenschutzübung. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7044 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Etwa 1.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) waren während der Flutkatastrophe im Juli 2021 allein in Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Heute Abend (30.9., 18 Uhr) würdigt unter anderem der Innenminister des Landes NRW, Herbert Reul, offiziell die Helfer in der Essener Grugahalle. „Wir freuen uns, dass auch die Politik die herausragenden Leistungen unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte während der Flutkatastrophe erkannt hat und entsprechend ehrt. Jetzt braucht es für die Zukunft jedoch weitere Fortschritte beim Status der Wasserrettung insbesondere für eine Helfergleichstellung“, so DLRG-Präsidentin Ute Vogt.

Die DLRG leistet einen erheblichen Beitrag in Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz – gerade durch ihre vielfältigen Spezialisierungen von Strömungsrettern, Bootsführern und Einsatztauchern bis hin zu Drohnenpiloten. Es ist davon auszugehen, dass die Folgen der Klimaerwärmung, insbesondere Starkregenereignisse und Überflutungen, künftig zunehmen. „Wir müssen uns darauf vorbereiten. Dank unserer Spezialisierungen können wir schon gut reagieren; nun gilt es jedoch, unsere Ressourcen in der Fläche weiter auszubauen und auch bei der Helfergleichstellung voranzukommen, was letztlich den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz insgesamt stärkt“, fordert Vogt. Die Wasserrettungsorganisation verfüge über Qualifikationen und Ausrüstung, die andere Hilfsorganisationen nicht haben. Mehr finanzielle Unterstützung seitens der Länder wäre wünschenswert – nicht nur für Material und Ausbildung, sondern auch darüber hinaus.

Ungleiche Voraussetzungen

Einerseits sind weder die gesetzlichen Regelungen bezüglich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung in den verschiedenen Bundesländern einheitlich geregelt, noch besteht eine zentrale Lösung auf der Bundesebene. Andererseits ist eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften beispielsweise der DLRG mit denen der staatlichen Strukturen Feuerwehr oder Technisches Hilfswerks (THW) allenfalls erst im konkreten Katastrophenfall und dort nur in Teilen gegeben. „Diese Umstände sind für unsere ehrenamtlichen Kräfte nicht besonders motivierend und sorgen für vermeidbare Defizite im Bevölkerungsschutz“, erklärt Vogt. So haben Einsatzkräfte der DLRG nicht in jedem Einsatzfall immer den erforderlichen Versicherungsschutz, können nicht auf die finanzielle Unterstützung ihrer Tätigkeit zählen (zum Beispiel für Ausbildungen, Übungen oder Aufwandsentschädigungen) oder haben nicht das Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber, wie es bei THW und Feuerwehren der Fall ist.

„Es darf nicht sein, dass im Einsatzfall Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Einsatzkraft unter bestimmte Regelungen fällt oder nicht und es kann keine ungleiche Behandlung von staatlichen und privaten Helfern geben“, kritisiert die DLRG-Präsidentin. Eine Möglichkeit wäre ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene. So könnte etwa das Helferrecht der Länder für den Katastrophenschutz mit den Regelungen für den Zivilschutz in Einklang gebracht werden. Zu diesem Ergebnis kam ein Rechtsgutachten, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vergangenes Jahr in Auftrag gegeben hatte. Eine Aktualisierung und Fortschreibung des Gutachtens werden derzeit geprüft.

Mit Sorge betrachtet die DLRG zudem den Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2023 der Bundesregierung. Dieser sieht Kürzungen im Etat des Bundesinnenministeriums von über 2,22 Milliarden Euro vor. Davon wären in der Folge auch Ausgaben für den Bevölkerungsschutz betroffen. „Es ist für uns unverständlich, warum nun nach Flutkatastrophe, Coronapandemie, Flüchtlingen in Folge des Ukrainekriegs sowie zuletzt mehreren großen Waldbränden derartige Kürzungen vorgesehen sind. Es muss mehr und nicht weniger in den Bevölkerungsschutz investiert werden“, mahnt die DLRG-Präsidentin.

Zusätzliche Unterstützung nach der Flut 2021

Bereits in der Nacht der Flut waren erste Wasserrettungszüge der DLRG im Einsatz, um Menschen zu finden und zu evakuieren. Die speziellen Fähigkeiten der DLRG in strömenden Gewässern waren gefragter denn je. „Da der Staat nur bedingt seine Aufgabe wahrnimmt, ist all das jedoch nur möglich durch die großzügige Unterstützung unserer Förderinnen und Förderer. Nur so können unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen. Dafür ist die DLRG sehr dankbar“, so Ute Vogt. Die Flutkatastrophe sorgte für eine enorme Welle der Solidarität und so erreichten die DLRG Spenden in erheblichem Umfang. Auch Unternehmen wie die Beiersdorf AG, Burger King, die BMW AG, die Canada Life Assurance Europe plc, die RWE AG oder die Rügenwalder Mühle GmbH und Co. KG unterstützten.

Quelle: DLRG Bundesverband

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