Die Bundespolizei hat über die Feiertage eine Schleusung in Tüddern/Kreis Heinsberg und zwei Schleusungen auf der Bundesautobahn 44, Rastplatz Königsberg, beendet.

In Tüddern, an der Bundesstraße 56-N, hatten die Beamten das Fahrzeug eines 24-jährigen Albaners kontrolliert. Er hatte zwei Landsmännern im Alter von 28- und 30-Jahren verholfen, von den Niederlanden nach Deutschland einzureisen. Beide geschleusten Personen hatten zwar albanische Reisepässe, aber die visumsfreie Aufenthaltszeit war überschritten worden. Auch das gebrauchte Schleusungsfahrzeug war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben und hatte somit keinen Versicherungsschutz. Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen der Schleusung und Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz erstattet. Seine beiden Mitfahrer wurden wegen der unerlaubten Einreise beanzeigt. Im Anschluss wurden sie mit einer Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Auf dem Rastplatz Königsberg, an der Bundesautobahn 44, wurden gleich 2 Schleusungen vereitelt. Ein 32-Jähriger Deutscher hatte einem Nepalesen und 3 Indern, die sich im laufenden Asylverfahren in Deutschland befanden oder als abgelehnte Asylbewerber geduldet wurden, unerlaubt die Einreise aus Belgien ermöglicht. Sie konnten nach ihrer Beanzeigung, die Heimreise zu ihrem Wohnort antreten. Einen Tag später wurde an gleicher Stelle einem 32-jährigen Russen das Handwerk gelegt. Er hatte einer 39-jährigen Russin mit ihren beiden Kindern und einem 21-jährigen Russen die unerlaubte Einreise von Belgien nach Deutschland ermöglicht. Sie waren auch bereits als Asylbewerber in Deutschland registriert gewesen. Ihnen wurde die Weiterfahrt nach der Anzeige wegen der unerlaubten Einreise in das Einzugsgebiet ihrer Ausländerämter erlaubt. Gegen den Schleuser laufen zurzeit noch die Ermittlungen der Bundespolizei, ob er sich noch für weitere Schleusungen wird verantworten müssen.

Quelle: Bundespolizeidirektion St. Augustin

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