Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Durchschnitt findet der Zoll jährlich 1.200 Mal geschützte Tiere oder Pflanzen, bzw. Teile und Produkte daraus, im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Die artenschutzrechtlichen Verstöße bei Postsendungen nehmen durch Internetbestellungen immer mehr zu und machen mittlerweile rund zwei Drittel der Aufgriffe aus. In 34 Prozent der Fälle erfolgt der Aufgriff am Flughafen. Der Zoll zog in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen somit dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht, und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de.
Quelle: Hauptzollamt Aachen