Bei einer Personenkontrolle am Hauptbahnhof Aachen konnte die Bundespolizei einen mehrfach gesuchten Straftäter festnehmen.

Ein 39-jähriger Pole konnte bei der Kontrolle am Mittwochmorgen keine Ausweisdokumente vorzeigen. Eine Überprüfung mittels Fingerabdrücke ergab, dass es sich bei der Person um keinen Unbekannten handelte.

Der Mann hatte gleich eine ganze Reihe an Such – und Fahndungsnotierungen. Drei Staatsanwaltschaften suchten ihn mit Strafvollstreckungshaftbefehlen wegen wiederholter Leistungserschleichung. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover lautete das Urteil 4 Monate Freiheitsstrafe. Bei den Staatsanwaltschaften Würzburg und Augsburg hätte er eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 4505,-EUR bezahlen müssen oder ersatzweise eine 370-tägige Freiheitsstrafe. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er jetzt fast 500 Tage in Haft. Vier weitere Staatsanwaltschaften (Bremen, Aachen, Koblenz und Düsseldorf) suchten den 39-Jährigen mittels einer Aufenthaltsermittlung wegen des gleichen Deliktes sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.

Dem 39-Jährigen wurde 2019 das Freizügigkeitsrecht entzogen und er wurde 2020 nach Polen abgeschoben. Sein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland hätte sich eigentlich bis 2023 erstreckt. Durch seine erneute Einreise hatte er somit einen erneuten Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz begangen, nachdem er auch beanzeigt wurde. Nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Aachen verbracht.

Quellle: Bundespolizeidirektion St. Augustin

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