Ethische Standards
Wir distanzieren uns von jeglicher Form des Gaffens und der Sensationspresse. Unser Fokus liegt bei der Aufklärung über die Arbeit von Einsatzkräften in der StädteRegion Aachen.
Wir achten die Persönlichkeitsrechte der Patienten und sonstigen Betroffenen.
Unser Verhalten an Einsatzstellen
Wir streben grundsätzlich ein konstruktives Verhältnis mit allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an, jedoch ohne unsere Pflichten als Presse (Informationen an die Bevölkerung, kritische Berichterstattung) zu verletzen. Wir melden uns bevor wir eine Einsatzstelle betreten grundsätzlich bei den zuständigen Presse/- und Führungskräften an oder lassen uns bei diesen anmelden, soweit es die Situation zulässt. Wir betreten Einsatzstellen selbstständig nur nach expliziter Genehmigung durch Führungspersonal und wünschen uns soweit es die Situation zulässt, eine Begleitung durch die Einsatzkräfte zur erhalten, denn wir möchten uns selber nicht in Gefahr bringen und keine Einsatzmaßnahmen behindern.
Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen
Bei der Unkenntlichmachung von Gesichtern halten wir uns an das Kunsturheberrechtsgesetz. Hierbei insbesondere bei Einsätzen von höheren öffentlichen Interesse, die als Ereignis der Zeitgeschichte angesehen werden können oder wenn eventuell erkennbare Personen nur Beiwerk darstellen. Nach Möglichkeit werden die Fotos so angefertigt, dass Gesichter nicht erkennbar sind. Abweichend von den benannten Einschränkungen durch das Kunsturheberrechtsgesetz werden durch uns bei Einsätzen bei denen von einer erhöhten Gefährdung für die beteiligten Einsatzkräfte durch die Veröffentlichung nicht unerheblich wäre keine Gesichter von Einsatzkräften! veröffentlicht. Hierbei geht es primär um staatsgefährdende Straftaten.
Bei Kennzeichen ist durch die aktuelle Rechtslage klar, dass Kennzeichen von zivilen Fahrzeugen unkenntlich gemacht werden. Dienstkennzeichen (Land, Bund, Bundeswehr, diplomatischer Dienst) sowie Kennzeichen von Feuerwehrfahrzeugen etc. . Die oben genannte Einschränkung gilt auch hier.
Freigabe von Bildern
Die Freigabe von Bildrechten zu Aus und Fortbildungszwecken ist auf Anfrage unproblematisch möglich. Selbiges gilt für die Einsatznachsorge.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an uns über das Kontaktformular: