Am Donnerstagmorgen wurde zunächst ein Fahrzeug mit einem Wohnwagen von einer Streifenbesatzung der Bundespolizei auf der Bundesstraße 258 bei Konzen/Monschau beobachtet. Der angehangener Wohnwagen wies einen Platten auf.
Da die Streifebesatzung hier von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs ausging, wollte sie das Gespann anhalten. Hier kam ihnen der Fahrer zuvor, der sein Fahrzeug mit angehangenem Wohnwagen auf Höhe Parkplatz Blumengasse anhielt. Bei der Kontrolle wurde bei dem 57-jährigen Deutschen seine Ausweispapiere und das auf dem Wohnwagen befindliche Händlerkennzeichen überprüft. Das angebrachte Kennzeichen war zur Eigentumssicherung ausgeschrieben. Auf Nachfrage nach den Fahrzeugpapieren wurde den Beamten der vermeintliche Fahrzeugbrief des angehangenen Wohnwagens ausgehändigt. Bei Überprüfung stellte sich heraus, dass er nicht von dem angehangenen Wohnwagen war und das die eingetragenen Kennzeichen des Fahrzeugbriefes auch zur Fahndung ausgeschrieben waren. Da der Verdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung vorlagen, wurde der mitgeführte PKW durchsucht. Hier fand man noch weitere diverse Fahrzeugpapiere mit einem entstempelten weiteren Händlerkennzeichen. Mittlerweile war auch der Verkäufer des Wohnwagens eingetroffen. Dieser konnte auch keinen Eigentumsnachweis für den Wohnwagen erbringen.
Zuständigkeitshalber wurde die Landespolizei von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Diese entsandte eine Streife, die den Vorgang übernahm. Die Landespolizei hat die weiteren Ermittlungen bezüglich der Eigentumsklärung übernommen und den Wohnwagen mit Kennzeichen und den Fahrzeugbrief sichergestellt.
Der Fahrer muss jetzt mit einer Anzeige wegen der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung rechnen. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an.
Quelle: Bundespolizeidirektion St. Augustin-Bundespolizeiinspektion Aachen