Am Dienstagmorgen haben Bundespolizeibeamte einen 33-jährigen Deutschen zunächst wegen einer unbefugten Gleisüberschreitung verwarnen wollen, jedoch bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sie fest, dass es sich um einen abgängigen Strafgefangenen handelte.
Er wurde festgenommen und zur Polizeiwache am Hauptbahnhof Aachen verbracht. Eine eingehende Überprüfung wies zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Aachen auf. Hierbei handelte es sich um eine Restfreiheitsstrafe von 16 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 604 Tagen wegen Körperverletzung und ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Betruges. Hier sollte eine Geldstrafe von 240,- Euro entrichtet oder ersatzweise eine 24-tägige Freiheitsstrafe verbüßt werden. Ein verständigter Bekannter beglich die Geldstrafe wegen Betruges und das Bußgeld für das unbefugte Überschreiten der Gleise noch auf der Wache. Im Anschluss wurde er dem Gewahrsamsdienst am Polizeipräsidium Aachen übergeben, damit er heute in die zuständige Justizvollzugsanstalt überführt werden kann.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin-Bundespolizeiinspektion Aachen