Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche hat es einen Unfall gegeben, bei dem der Tatverdächtige danach einfach davongefahren ist.
Der erste Unfall passierte am vergangenen Sonntag (13.8.2023) gegen 11.30 Uhr auf dem Vennbahnweg kurz vor der Gabelung Debyestraße. Nach bisherigen Erkenntnissen war eine Pedelec-Fahrerin aus Aachen nach einem riskanten Überholvorgang eines anderen Fahrradfahrers gestürzt. Der unbekannte Mann (etwa 40-50 Jahre alt, 1,65 – 1,75 m groß, athletische Figur, blau-weißes Rennrad), habe sich noch kurz um die 69-Jährige gekümmert, sei dann aber weggefahren. Die Frau wurde schwer verletzt und wird zurzeit noch im Krankenhaus behandelt.
Der zweite Unfall geschah gestern Nachmittag (17.8.2023) kurz nach 16 Uhr. Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 57-jähriger Fahrradfahrer auf der Kalkbergstraße Richtung Eilendorf unterwegs, als ihm in einer Kurve ein E-Scooter-Fahrer entgegenkam. Daraufhin habe er versucht zu bremsen, doch seine Bremsen blockierten und er sei von der Straße abgekommen. Danach sei er gestürzt. Der unbekannte E-Scooter-Fahrer (etwa 20-30 Jahre alt, 1,80 m groß, lange blonde Haare und schwarz gekleidet) habe noch nach dem verletzten Mann geschaut, sei dann aber davongefahren. Ein Zeuge half dem schwer verletzten Fahrradfahrer aus Aachen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Das Verkehrskommissariat der Aachener Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen: unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und gefährlicher Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Zeugen, die Hinweise zur Identität der Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich tagsüber unter der Rufnummer 0241-9577 42101 oder außerhalb der Bürozeiten unter 0241-9577 34210 zu melden.
Infobox: Gerade bei Unfällen, bei denen es nicht zu einem direkten Zusammenstoß gekommen ist, sind sich einige Verkehrsteilnehmer gar nicht darüber bewusst, dass sie trotzdem Unfallbeteiligte sein können. Denn Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann. Unabhängig von der Schuldfrage ist man also auch Beteiligter, wenn ein Radfahrer für jemanden ausweichen muss und dabei zu Fall kommt. Die Regeln des § 34 StVO greifen dann uneingeschränkt. Andernfalls riskiert man sogar Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. (am/ sk)
Quelle: Polizei Aachen