Das Hauptzollamt Aachen führte am 06. November 2024 gemeinsam mit Unterstützung der Polizei und Beschäftigten der Familienkassen im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) risikoorientierte Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Im Fokus der Prüfungen standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Leistungsbetrug.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten schwerpunktmäßig Friseur-/Kosmetiksalons, Gastronomiebetriebe und Shisha-Bars in der Region und befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Aufgrund festgestellter Unregelmäßigkeiten leiteten sie noch vor Ort fünf Strafverfahren ein – vier Verfahren gegen Arbeitgeber wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts.
In acht Fällen bedarf es weiterer Prüfungen. Die Beschäftigten der FKS gleichen im Nachgang die bei den Kontrollen generierten Arbeitnehmerdaten mit der Deutschen Rentenversicherung, den Arbeitsagenturen und den Jobcentern ab und führen die vor Ort begonnenen Prüfungen der Geschäftsunterlagen fort. Besonders kurios verlief die Kontrolle einer Shisha-Bar in der Städteregion Aachen. Hier trafen die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Aachen zwar keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Jedoch fanden sie in einem Vorratsraum einen mobilen Geldspielautomaten in Kofferform.
Zwecks Prüfung des Sachverhalts zogen sie das Ordnungsamt hinzu. Aufgrund der fehlenden Zulassung für den Geldspielautomaten leiteten die Beschäftigten der FKS gegen den Betreiber der Shisha Bar ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bereithaltens von Einrichtungen zur unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel ein und beschlagnahmten den Automaten.
Quelle: Hauptzollamt Aachen